VAMOS.6-Rente, Modul Zahlstellenmeldeverfahren

Komponente zur Organisation des ZMV-Meldewesens


Für alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen gilt ab dem 01.01.2011 eine Meldepflicht, d.h. Austausch der Daten mit den Krankenkassen, in elektronischer Form. (SGB IV-Änderungsgesetz v. 19.12.2007 (BGBl I S. 3024) bzw. § 202 Absatz 2 Satz 1 SGB V )

Von den Zahlstellen von Versorgungsbezügen wird verlangt, dass die Daten aus einem von der ITSG systemgeprüften Programm stammen und elektronisch und verschlüsselt übersendet werden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Zahlstellenmeldeverfahren ist ein durch die ITSG zertifiziertes Zahlstellenabrechnungs- und Meldeprogramm sowie eine Kommunikationssoftware.

VAMOS.6-Rente stellt sich jährlich diesem Zertifizierungsprozess und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Erteilung des GKV-Zertifikates.

Für die Kommunikation setzen wir die zertifizierte Software PERFIDIA SV der UBM Drecker GmbH ein.

VAMOS.6-Rente wird sowohl als integriertes als auch als zusätzliches System für das Zahlstellenmeldeverfahren angeboten.

Wenn Sie bereits ein System für die Nettorenten-Ermittlung besitzen und dies auch weiter nutzen wollen, bietet sich VAMOS.6-Rente als zusätzliches System an. Falls Sie diese Funktionalität noch nicht haben oder ersetzen wollen, bietet sich die Variante als integriertes System an.

Zahlstellenmeldeverfahren auf einen Blick

  • ITSG-zertifizierte Software
  • Seit über 30 Jahre Erfahrung im Altersvorsorgebereich
  • Archivierung der Meldedaten
  • Fehler in den Daten werden durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen rechtzeitig abgefangen
  • Rückläufer können sofort bearbeitet werden
  • Eigenes Bestandsystem muss nicht von der ITSG zertifiziert werden
  • Einfache Integration in Ihre Systemlandschaft